Kurz vor Ende des Jahres hat sich die Bundesregierung auf einen Entwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz geeinigt. Es trifft nationale Regelungen, die das Digitale-Dienste-Gesetz der EU nötig gemacht hat. Zentrale Punkte des Entwurfs hatten wir vorab bereits analysiert.
Tabea Rößner, Mitglied für die Grünen im Digitalausschuss des Bundestages, begrüßt den Kabinettsbeschluss: „Mit diesem Gesetz werden nach langwierigen Verhandlungen viele kritische Punkte gut gelöst“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. Nun werde sich das Parlament im neuen Jahr „umgehend“ mit dem Entwurf beschäftigen.
Viele Aufgaben für die Bundesnetzagentur
Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die zentrale Koordinierungsstelle für digitale Dienste in Deutschland. Diese Aufgabe soll künftig die Bundesnetzagentur übernehmen. Bei ihr fallen dann mehrere Aufgaben zusammen: Sie ist für die Aufsicht über die Diensteanbieter wie Online-Plattformen und Suchmaschinen zuständig. Diese müssen die Regeln der EU-Verordnung umsetzen und etwa gegen illegale Inhalte vorgehen.
Die Bundesnetzagentur ist hier Ansprechpartnerin für Beschwerden und Vermittlerin zwischen weiteren beteiligten Behörden. Das kann zum Beispiel der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sein, wenn es um Online-Werbung geht. Oder die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, wenn es um den Schutz von minderjährigen Nutzer:innen geht. Und das BKA, wenn es um rechtswidrige Inhalte geht.
Lisa Ehrig von Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet es als richtig, dass die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsrolle bekommt. „Nicht nachvollziehbar ist“, so Ehrig, „dass laut Kabinettsentwurf die Landesmedienanstalten ebenfalls eine zuständige Behörde werden sollen. Und das, obwohl Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft davon abraten.“ Durch die Beteiligung vieler Behörden werde die Durchsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes „verkompliziert“.
Viele beteiligte Stellen
Julian Jaursch von der Stiftung Neue Verantwortung sieht das funktionieren der Beschwerdestelle als „Gradmesser des Gesetzes“. „Das Beschwerdemanagement kann auch schlecht laufen, wenn es nur eine Behörde gäbe“, sagte Jaursch gegenüber netzpolitik.org. Mit mehr beteiligten Behörden würden eine gute Abstimmung und Arbeitsteilung jedoch um so wichtiger.
Die meisten Regeln der EU-Verordnung über digitale Dienste werden in den Mitgliedstaaten ab 17. Februar 2024 gelten. Bis dahin wird das Digitale-Dienste-Gesetz nicht mehr durch Bundestag und Bundesrat gehen können, eine Abstimmung bis Anfang April erscheint realistisch.
Einige Regeln des EU-Gesetzes gelten jedoch bereits heute: Vor allem die „sehr großen“ Plattformen und Suchmaschinen stehen unter besonderer Aufsicht und müssen schon jetzt einige Auflagen beachten. Hier liegen einige Zuständigkeiten direkt bei der EU-Kommission. Auch hier werden künftig die nationalen Koordinatoren eine Rolle spielen, wenn diese großen Dienste im eigenen Land ansässig sind. In Deutschland betrifft das den Online-Händler Zalando, der sich jedoch gegenwärtig gegen diese Einstufung wehrt.
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